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Zur geplanten Registeröffentlichkeit von hinterlegten Stiftungen Kritische Überlegungen zur erweiterten Transparenz von Registerinformationen hinterlegter Stiftungen

BeitragAufsatzPhilipp KonzettPSR 2019/36PSR 2019, 184 - 189 Heft 4 v. 19.3.2020

Geht es nach der liechtensteinischen Regierung, sollen künftig die Grundinformationen von hinterlegten Stiftungen im Handelsregister für jeden einsehbar sein, ohne dass ein berechtigtes Interesse bescheinigt werden muss. Diese Maßnahme soll der Bekämpfung von Geldwäscherei dienen. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, dem Leser einen kompakten Überblick über das in Vernehmlassung befindliche Gesetzesvorhaben zu verschaffen und zur Diskussion darüber anzuregen.

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