vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Protektorat im liechtensteinischen Stiftungsrecht

BeitragAufsatzVladimir GoodPSR 2019/18PSR 2019, 85 - 92 Heft 2 v. 8.8.2019

In eine liechtensteinische Stiftung wird häufig ein Protektorat (auch als Beistand, Kollator, Kurator oder dgl bezeichnet) implementiert und eine oder mehrere Vertrauenspersonen des Stifters zu Protektoren bestellt. Mit der Einsetzung des Protektorats bezweckt der meist ausländische Stifter vornehmlich die Beschränkung des Stiftungsrats als geschäftsführendes und vertretungsbefugtes Organ der Stiftung in seinen umfassenden Rechten, über das Stiftungsvermögen zu verfügen. Der Stifter möchte die Verfügungsgewalt über die von ihm in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte nicht ausschließlich den Stiftungsräten, zu denen er (noch) kein ausreichendes Vertrauensverhältnis hat, überlassen. Zu diesem Zweck können dem Protektorat Rechte gewährt werden, die es den Protektoren erlauben, den Stiftungsrat zu überwachen, diesem beratend zur Seite zu stehen oder zwischen dem Stiftungsrat und den Stiftungsbegünstigten zu vermitteln. Es ist auch denkbar, dem Protektorat umfassendere Rechte einzuräumen und die Protektoren anstelle des Stiftungsrats über die Änderung der Stiftungsdokumente und/oder die Verwaltung und Verwendung der Stiftungsmittel bestimmen zu lassen. Vor allem in Hinblick auf die letztgenannten Rechte stellen sich Fragen nach der pflichtgemäßen Ausübung und der Verantwortlichkeit der Protektoren bei pflichtwidrigem Handeln.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!