Erzielt eine niedrigbesteuerte Tochtergesellschaft einer Privatstiftung Passiveinkünfte, sind diese im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung nach der VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften auf Ebene der Privatstiftung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Würde hingegen die Privatstiftung diese Einkünfte direkt erzielen, wären diese als außerbetriebliche Einkünfte zu qualifizieren. Die Gesetzmäßigkeit dieser Verordnungsregelung erscheint daher fragwürdig.