Das PSG zeichnet sich durch eine geringe Regelungsdichte und einen weiten Raum für privatautonome Gestaltungsmöglichkeiten aus. In der Praxis auftretende Probleme lassen sich mit einem Blick auf das Gesetz nicht immer lösen. Der Judikatur des OGH kommt daher besondere Bedeutung bei der Fortentwicklung des Privatstiftungsrechts zu. Im Jahr 2018 hatte sich das Höchstgericht elfmal mit verschiedenen stiftungsspezifischen Rechtsfragen auseinanderzusetzen. Der Bogen der behandelten Themen ist weit gefächert: Er spannt sich von verschiedenen Fragen rund um das Änderungsrecht des Stifters über erbrechtliche Probleme des Ablebens des Stifters bis zur Behandlung des Abschlusses einer D&O-Versicherung durch den Stiftungsvorstand.