Die rechtssichere Ausgestaltung von Beiratsregelungen bereitet Verfassern von Stiftungserklärungen häufig Schwierigkeiten. Aus diesem Grund widmen sich der folgende Beitrag sowie Folgebeiträge Fragen rund um Beiräte einer Privatstiftung. Im ersten Teil wird die bisherige Judikatur des OGH analysiert: Es wird versucht, anhand der in den einzelnen Entscheidungen herangezogenen Kriterien allgemeine Leitlinien für die Gestaltungsgrenzen von Beiräten zu geben. In einem zweiten Beitrag sollen die mannigfaltigen Rechtsfolgen eines aufsichtsratsähnlichen und den Vorstand unzulässig degradierenden Beirats untersucht werden; daran sollen sich schließlich rechtspolitische Überlegungen zum Phänomen des aufsichtsratsähnlichen und unzulässig degradierenden Beirats reihen.