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Zum Inhalt eines Notariatsakts bei einer Schenkung ohne Übergabe

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2018/44PSR 2018, 185 - 188 Heft 4 v. 11.2.2019

Zum Inhalt des Geschäfts, der nach § 68 Abs 1 lit e NO in den NotAkt aufzunehmen und daher nach § 68 Abs 1 lit f NO auch zu verlesen ist, gehören bei einer Schenkung ohne Übergabe und bei Vermögenswidmungen in einer Stiftungserklärung auch die geschenkten bzw gewidmeten Sachen.

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