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Rekurslegitimation des Stifters bei Abweisung des Begehrens auf Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde

RechtsprechungJudikaturN. N.PSR 2018/42PSR 2018, 180 - 181 Heft 4 v. 11.2.2019

Der OGH bekräftigt, dass es grundsätzlich an jeglicher gesetzlichen Grundlage für eine subsidiäre Anmeldungspflicht des Stifters fehlt.

Es entspricht allgemeinen Grundsätzen des Firmenbuchverfahrens, dass bei juristischen Personen die vertretungsbefugten Organe die erforderlichen Anmeldungen durchzuführen haben.

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