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Stiftungsrecht Liechtenstein - Rechtsprechung - Der Informationsanspruch von Nachfolgebegünstigten umfasst auch Sachverhalte der Vergangenheit

Stiftungswesen; AuslandJudikaturPSR 2016/10PSR 2016, 53 - 55 Heft 1 v. 26.3.2016

Normen: Art 552 § 9 Abs 1 liPGR; Art 552 § 9 Abs 2 liPGR

Schlagwörter:

Stiftung; Privatstiftung; Liechtenstein; Auskunftspflicht; Informationsrecht; Rechtsmittel; Rechtsmittellegitimation; Aufbewahrungsfrist; Begünstigte

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