Überblick: Die österreichische Rechtsordnung scheint auf den ersten Blick kaum Möglichkeiten des Einsatzes von Mediation im öffentlich-rechtlichen Bereich, so auch im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, zu eröffnen. Begründet wird dies mit der Spannung, mit der die Prinzipien des auf Freiwilligkeit bzw Selbstbestimmtheit beruhenden Mediationsverfahrens zu dem durch das Gesetz gebundene Verfahren und der heteronom geprägten Entscheidungsfindung durch staatliche Organe stehen. Dennoch kann Mediation auf von Konsens getragene verfahrensabschließende Entscheidungen hinwirken und zu beachtlichen Verfahrenskürzungen führen.

