Überblick: Im Rechtsalltag ist es nicht selten interessant, ob Mediationsklauseln „tatsächlich“ die Anrufung der Gerichte und/oder die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für den Zeitraum der Vornahme von Einigungsversuchen aufschieben können. In Österreich fehlt diesbezüglich eine gesetzliche Regelung, wohl aber kann seit kurzem auf eine einschlägige Rechtsprechung zurückgegriffen werden.

