In Beschleunigungsgebieten sollen Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor allem dadurch schneller und einfacher ablaufen, dass Projekte grundsätzlich keiner Umweltverträglichkeitsprüfung und keiner Naturverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Dafür hat bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten jedenfalls eine strategische Umweltprüfung stattzufinden: Die Idee dahinter ist, die Prüfung von Umweltauswirkungen weitgehend von der Projekt- auf die Planungsebene zu verschieben. Dieser Beitrag untersucht die unionalen und nationalen Vorgaben für Ausweisungen von Beschleunigungsgebieten mit Fokus auf Windkraftprojekte.

