Für die Beurteilung der Sicherheit der Gasversorgung ist der Zugang zu den vertraglichen Informationen der Erdgasunternehmen essenziell. Die SoSVO gibt den jeweils zuständigen Behörden verschiedene Instrumente an die Hand, um Zugriff auf diese mitunter wirtschaftlich sensiblen Daten der Unternehmen zu erhalten. Dazu sieht Art 14 der genannten Verordnung verschiedene Meldepflichten der Erdgasunternehmen vor, die je nach Versorgungssituation schlagend werden. Nachstehender Beitrag soll zeigen, wie dieser Informationszugang ausgestaltet ist. Dazu wird zunächst der primärrechtliche Kontext gesetzt und dann die verschiedenen Meldepflichten beleuchtet und auf ihre grundrechtlichen Implikationen untersucht. Zuletzt werden die sich aus Art 14 SoSVO ergebenden Handlungsmöglichkeiten dargestellt.