Der VfGH judiziert seit langem, dass das Grundrecht der Erwerbsfreiheit (Art 6 StGG) auch das Anliegen des freien Wettbewerbs verfolgt. Darauf aufbauend versucht der vorliegende Beitrag, die Erwerbsfreiheit als Wettbewerbsfreiheit zu begreifen. Es wird gezeigt, warum der Wettbewerbsgedanke der Erwerbsfreiheit innewohnt und wie ein Schutzbereich der Wettbewerbsfreiheit grundrechtsdogmatisch gefasst werden könnte. Die Wettbewerbsfreiheit sichert die Integrität des Wettbewerbs als Entfaltungsrahmen individueller wirtschaftlicher Betätigung und deren Erfolgschance. Damit wird es dogmatisch möglich, über Markt und Wettbewerb vermittelte Grundrechtsbeeinträchtigungen als tatsächliche rechtfertigungsbedürftige Grundrechtseingriffe zu erfassen. Für den nötigen Rechtsschutz hat der Gesetzgeber zu sorgen, der die einschlägigen Instrumentarien aber größtenteils schon parat hat.