(VfGH 05.10.2023, G 265/2022)
Mit den Erkenntnissen des VfGH zur COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) vom 5. Oktober 2023 wurde das bisherige Verständnis von staatlicher Privatwirtschaftsverwaltung auf den Prüfstand gestellt. Gleichzeitig wurden die Kriterien für die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben auf selbständige Rechtsträger, wie sie in der bisherigen Judikatur im Vordergrund standen, in einen in dieser Form neuen primären Kontext des Sachlichkeitsgebots der Verfassung gestellt und die Konstruktion der COFAG aus diesem Blickwinkel als verfassungswidrig erklärt. Aus der Sicht der Förderungsnehmer wurde das Fehlen des Rechtsanspruches auf Förderungen als Verstoß gegen das aus dem Gleichheitssatz abgeleiteten Sachlichkeitsgebot erachtet. Der vorliegende Beitrag unternimmt eine Standortbestimmung der wesentlichen Aussagen dieser jüngsten Rechtsprechung im Lichte der bisherigen Dogmatik des Verwaltungsbegriffs sowie von Ausgliederung und Beleihung.