Sprachmodelle, wie ChatGPT, können Texte verfassen, die von Menschen verfassten Texten ähneln. Dies macht sie für die textbasierte Tätigkeit von Juristinnen besonders attraktiv. Mitunter ist es gar möglich, dass Sprachmodelle in Zukunft einen Rechtsfall entscheiden und eine entsprechende rechtliche Begründung verfassen können. Daher drängt sich die Frage auf, ob der Einsatz von KI-Systemen im Einklang mit verfassungsgesetzlich gewährleisteten Verfahrensgarantien, allen voran Art 6 EMRK und Art 83 Abs 2 B-VG, stünde. Um dies zu beantworten, wird nicht zuletzt der Frage nachgegangen, ob Art 6 EMRK bzw Art 83 Abs 2 B-VG ein Recht auf eine gerichtliche Entscheidung durch eine natürliche Person garantiert.