Der vorliegende Beitrag zeigt, dass der – durch Unionsrecht wesentlich vorangetriebene – tatsächliche Zuwachs an digitalen Repräsentationen von Personen auf mobilen Endgeräten udgl den Bewertungsraster verändert, entlang dem wir auf nationaler Ebene die Einhaltung zentraler rechtsstaatlicher Vorgaben für staatliche Eingriffe in das Datenschutzgrundrecht (§ 1 DSG) und korrespondierende Rechte (Art 8 EMRK; Art 7, 8 GRC) vermessen.