Mit seiner Entscheidung vom 4. März 2021, Rs C-473/19 und C-474/19 (Föreningen Skydda Skogen ua), versetzt uns der EuGH einmal mehr ins Staunen und lehrt uns insbesondere im Hinblick auf die Energiewende und die hoch gesteckten Klimaziele das Fürchten. Neuerlich wird damit das mit der FFH- und Vogelschutzrichtlinie verfolgte Ziel, die Natur zu "konservieren", bestätigt. Doch ist die Entscheidung tatsächlich so weitreichend, wie es auf den ersten Blick scheint? Oder gibt es noch Mut zur Hoffnung? Klar ist, es wird eines Umdenkens und damit auch einer Novellierung der in die Jahre gekommenen Richtlinien bedürfen, um die Energiewende und Klimaziele zu schaffen.