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Der Karlsruher Klimaschutzbeschluss – kein Vorbild!

BeiträgeKlaus MeßerschmidtÖZW 2021, 109 Heft 3 v. 15.6.2021

Der einstimmig gefasste und ohne mündliche Verhandlung ergangene Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021, der mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 einen Aufsehen erregenden Teilerfolg bescherte, zählt nicht nur zu den politisch folgenreichsten, sondern auch verfassungsrechtsdogmatisch wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahre. Dabei hat das Gericht die im Februar 2020 eingereichten Verfassungsbeschwerden im Vorfeld der Bundestagswahlen ungewöhnlich rasch entschieden. Die Entscheidung hat selbst die Befürworter von "Klimaklagen" überrascht. Sie bietet teilweise kühne Antworten und wird der Climate Change Litigation-Bewegung über die Grenzen Deutschlands hinaus Auftrieb geben. Der Beschluss zieht daher auch in Österreich Interesse auf sich. Bei näherem Hinsehen erweist er sich als Pyrrhussieg für den globalen Klimaschutz und als Kollateralschaden für das deutsche Verfassungsrecht.

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