Jetzt ist schon wieder was passiert. Ob du es glaubst oder nicht, das dt BVerfG hat in seinem PSPP-Urteil einem EU-Rechtsakt die Anwendbarkeit für Deutschland versagt. Riesenaufregung, quasi, Hilfsausdruck. Aber was wollte es uns sagen? Vielleicht, dass der EuGH hin und wieder genauer hinsehen sollte? Ein Aufklärungsversuch.