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Sharing Economy: Motor für die Modernisierung des Öffentlichen Wirtschaftsrechts?

BeiträgeIris Eisenberger*)*)Dies ist die leicht adaptierte und um Fußnoten ergänzte schriftliche Fassung meines am 08. 07. 2019 an der Universität Graz gehaltenen Berufungsvortrages. Ich danke meinen ehemaligen und derzeitigen Mitarbeiterinnen, insb Thomas Buocz, für zahlreiche Diskussionen sowie für Recherchen und die Erstellung des Fußnotenapparates.ÖZW 2020, 102 Heft 3 v. 15.6.2020

Neue sozio-technologische Phänomene wie zahlreiche Geschäftsmodelle der Sharing Economy fordern das Recht heraus. In einer "Alles oder Nichts"-Unterscheidung wird das eine oder andere Geschäftsmodell zunehmend stärker reguliert (wie zB ursprünglich das Personenbeförderungsmodell von Uber), während rechtliche Vorschriften bei anderen Phänomenen (wie zB der Grazer Lebensmittelkooperative KrautKOOPf) nicht durchgesetzt werden. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob Flexibilisierung, etwa durch "regulatory sandboxes", eine geeignete Antwort auf die Herausforderungen der Sharing Economy und ein Motor für die Modernisierung des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sein kann.

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