Dieser Beitrag stellt die durch das COVID-19-Maßnahmengesetz geänderte Rechtslage zur Entschädigung eines Verdienstentganges aufgrund staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dar. Im Zuge dessen beschäftigen wir uns im Ersten Teil (II.) insbesondere mit der Berechnung der Höhe einer allfälligen Entschädigung nach dem Epidemiegesetz sowie der Frage, wann eine solche durch das COVID-19-Maßnahmengesetz ausgeschlossen ist. Unsere Rechtsauffassung erläutern wir exemplarisch am Beispiel jener Tiroler Hotelbetriebe, die sowohl von Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz als auch von Betretungsverboten iSd COVID-19-Maßnahmegesetz betroffen waren. Als Ergebnis einer abschließenden gleichheitsrechtlichen Prüfung erörtern wir im zweiten Teil (III.), dass der gesetzliche Ausschluss der Entschädigungspflicht nach dem Epidemiegesetz gleichheitskonform ausgestaltet ist.