Die Realisierung komplexerer Bauvorhaben durch Private erfolgt vermehrt durch vertragliche Ansätze, die sich durch eine besondere, möglichst alle Stadien eines Bauprojekts einschließende und daher möglichst früh im Projekt einsetzende Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auszeichnen. Demgegenüber greifen in Österreich Auftraggeber, die dem BVergG 2018 unterliegen, auf solche Modelle partnerschaftlicher Zusammenarbeit noch vergleichsweise selten bis gar nicht zurück oder nutzen nur einzelne Aspekte davon. Der Beitrag geht – am Beispiel des Verhandlungsverfahrens – der Frage nach, ob und inwieweit partnering-Modelle bei der Durchführung öffentlicher Bauprojekte angesichts der von öffentlichen Auftraggebern zu beachtenden Vorgaben des BVergG 2018 umgesetzt werden können.