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Defizitäre Umsetzung der SUP-Richtlinie im österreichischen Energierecht

BeiträgeNicolas Raschauer, Marco DworschakÖZW 2020, 19 Heft 1 v. 15.1.2020

Österreich hat die SUP-Richtlinie im Energiesektor nicht umgesetzt. Entsprechende Planungen im österreichischen Energierecht, wie insbesondere Netzentwicklungspläne gem § 37 ElWOG, langfristige Planungen gem § 22 GWG und koordinierte Netzentwicklungspläne gem § 63 GWG, welche Basis für UVP-pflichtige Vorhaben wie zB Hochspannungsleitungen sein können, werden vorab keiner Strategischen Umweltprüfung unterzogen, obwohl sie als Pläne oder Programme im Sinne der SUP-RL anzusehen sind und eine entsprechende Pflicht zur Vornahme einer SUP unionsrechtlich geboten ist.

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