Gleichsam mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und damit dem Beginn der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich, nämlich im Frühjahr 2014, haben Johannes Fischer, Katharina Pabel und Nicolas Raschauer die erste Auflage ihres Handbuchs der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgelegt. Anliegen war es, wie die Herausgeberin und die Herausgeber in ihrem Vorwort damals geschrieben haben, "Perspektiven der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis in dem Handbuch […] zu verbinden". Das Konzept ist aufgegangen. Das Handbuch hat sich neben einer Reihe von Kommentaren unterschiedlichen Zuschnitts als Standardwerk zur Verwaltungsgerichtsbarkeit etabliert, auf das sowohl in der wissenschaftlichen Beschäftigung wie in der gerichtlichen Praxis gerne und insbesondere dann zurückgegriffen wird, wenn Aufklärung zu den größeren Zusammenhängen in Bezug auf Fragen der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht wird. Es lag daher über fünf Jahre nach Erscheinen der Erstauflage mehr als nahe, in einer Neuauflage zu verarbeiten, wie die Rechtsprechung die (Regelungen der) Verwaltungsgerichtsbarkeit konkretisiert und weiterentwickelt hat und wie die Wissenschaft diese Entwicklungen kommentiert. Alles spricht dafür, dass das Handbuch der Verwaltungsgerichtsbarkeit damit auch in den kommenden Jahren seine Stellung als Standardwerk beibehalten wird.