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Die kompetenzwidrige Verlängerung der Förderung bestimmter Biomasseanlagen*)*)Der vorliegende Beitrag beruht auf einem Kurzgutachten, das für die Arbeiterkammer Wien erstattet wurde. Das Gutachten wurde zum ursprünglichen Entwurf des Biomasseförderungs-Grundsatzgesetzes erstellt. Auf Änderungen, die nach dem Begutachtungsverfahren vorgenommen wurden, wird an der jeweils gebotenen Stelle eingegangen, soweit das für das hier behandelte Thema von Relevanz ist. Der Beitrag ist dem Andenken an Konrad Arnold gewidmet.

BeiträgeArno KahlÖZW 2019, 38 Heft 2 v. 15.3.2019

Mit dem Biomasseförderungs-Grundsatzgesetz soll die Förderung von Biomasseanlagen, deren Förderverträge in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen, für maximal weitere drei Jahre verlängert werden. Das Grundsatzgesetz regelt damit einen Bereich, der bislang dem ÖSG 2012 unterfallen ist. Dies widerspricht nach hier vertretener Meinung der Kompetenzdeckungsklausel in § 1 ÖSG 2012.

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