Das Vergaberecht hat sich vom Recht der Bedarfsdeckung des Staates, also der rechtlichen Regelung eines Teils der Fiskalverwaltung, zu einem wesentlichen Bereich des Wirtschaftsrechts entwickelt. Dies hat naturgemäß Auswirkungen auf die Ziele, die der Gesetzgeber mit vergaberechtlichen Regelungen verfolgt ebenso wie auf seine Funktionen. Der Beitrag unternimmt eine grundsätzliche Standortbestimmung.