Mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 wurde das EU-Primärrecht um einen Katalog unionsrechtlicher Grundrechte erweitert, die von allen nationalen Behörden und Gerichten bei Durchführung des Unionsrechts unmittelbar anzuwenden sind. Für das materielle Steuerrecht ist insbesondere der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in Art 20 GRC von Bedeutung. Mit steigender Harmonisierung des Steuerrechts auf EU-Ebene wird jede nationale Behörde und jedes nationale Gericht zum "EU-Grundrechtsgericht" und die Bedeutung des nationalen Gleichheitssatzes und des VfGH schleichend zurückgedrängt. Im vorliegenden Beitrag wird diese Entwicklung anhand des VwGH-Erkenntnisses vom 28. Juni 2017 zur Istbesteuerung in § 17 Abs 1 UStG näher beleuchtet und potentielle Problemfelder aufgezeigt.