Das österreichische Verfassungsrecht normiert das Verbot der doppelten Bestrafung, nachdem niemand wegen ein- und derselben Tat zweimal bestraft werden darf. Im Einzelfall ist zu klären, ob die anzuwendenden Strafnormen zueinander im Verhältnis echter Konkurrenz stehen und insofern eine mehrfache Bestrafung zulässig ist, oder ob diese Konkurrenz nur scheinbar besteht und eine doppelte Bestrafung wegen des gleichen Täterverhaltens unzulässig ist. Diese Frage soll anhand zweier Strafnormen des LSD-BG untersucht werden.