vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbandsbeschwerden gegen Genehmigungen von Kleinprojekten?

LiteraturStephan SchwarzerÖZW 2018, 109 Heft 2 v. 15.3.2018

Am 25. Juni 1998 wurde eine völkerrechtliche Konvention unterzeichnet, die Beteiligungsrechte von Umwelt-NGOs gewährleistet: das Übereinkommen UNECE über den Zugang von Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach dem Ort der Unterzeichnung hat sich die Bezeichnung Aarhus-Konvention eingebürgert. 20 Jahre danach ist die Umsetzung immer noch strittig – auch Kleinprojekte könnten betroffen sein, folgt man einer Studie von Erika Wagner, Wilhelm Bergthaler und Stefanie Fasching 1)1)Erika Wagner/Wilhelm Bergthaler/Stefanie Fasching (Hrsg), Umsetzung der Aarhus-Konvention in Umweltverfahren, Schriftenreihe Umweltrecht und Umwelttechnikrecht, Institut für Umweltrecht, JKU Linz. Trauner Verlag, Linz 2018. 214 Seiten, € 25,–..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!