Angesichts der Verhandlungen über die GewO-Novelle 2017 wurden unter Berufung auf das sog Berufsfotografen-Erkenntnis des VfGH bisweilen pauschale verfassungsrechtliche Bedenken an gewerberechtlichen Befähigungsnachweiserfordernissen geäußert. Vor diesem Hintergrund untersucht der vorliegende Beitrag die verfassungsrechtlichen Kriterien für die Zulässigkeit solcher Befähigungsnachweiserfordernisse und wendet diese auf ausgewählte Beispiele an.