Der Nationalrat hat am 29. Juni 2017, an einem der letzten Sitzungstage vor der Sommerpause 2017 und in einer der letzten Arbeitssitzungen der 25. Gesetzgebungsperiode überhaupt, für eine legistische Besonderheit, um nicht zu sagen: für ein legistisches Kuriosum gesorgt: Er hat an diesem Tag nicht weniger als drei GewO-Novellen beschlossen, die im BGBl unter der Nr 94 (berufsrechtliche Neuerungen),1) Nr 95 (Geldwäsche-Nov) und Nr 96 (anlagenrechtliche Neuerungen)2) kundgemacht wurden. Man kann diese drei GewO-Novellen auch als Gewerberechtsreform 2017 zusammenfassen, deren Hauptpunkte Gegenstand der folgenden Abhandlung sein sollen.