Das öffentliche Wirtschaftsrecht entwickelt sich in einem zunehmend dynamischeren Spannungsfeld. Waren die letzten Jahrzehnte durch Europäisierung, Liberalisierung und Privatisierung geprägt, scheinen gegenläufige Tendenzen wieder stärker zu werden. Aufgabe der vorliegenden Abhandlung ist es, die gegenläufigen Bewegungen in Begriffe zu fassen und anhand aktueller Rechtsfragen Perspektiven für die Zukunft der Lehre vom öffentlichen Wirtschaftsrecht zu entwickeln.