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"Lizenz zum Normen"? – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen der regulierten Selbstregulierung

BeiträgeElisabeth Stampfl-BlahaÖZW 2016, 149 Heft 4 v. 15.9.2016

Die "Regulierung von Selbstregulierung"1)1)Holoubek, Technisches Sicherheitsrecht: Normung, in: Holoubek/Potacs (Hrsg), Öffentliches Wirtschaftsrecht II (2013) 471. wurde in Österreich jüngst mit dem Normengesetz 20162)2)Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016), BGBl I 153/2015. und einer Novelle des Elektrotechnikgesetzes3)3)Regierungsvorlage für ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrotechnikgesetz 1992 (ETG 1992) geändert wird, 1326 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP. verdichtet. Diese Rechtsakte bilden zusammen mit dem WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse4)4)Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO-Abkommen) samt Schlussakte, Anhängen, Beschlüssen und Erklärungen der Minister sowie österreichischen Konzessionslisten betreffend landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Produkte und österreichische Verpflichtungslisten betreffend Dienstleistungen, BGBl 1/1995. und der EU-Verordnung über Normung5)5)Verordnung (EU) Nr 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG , 94/25/EG , 95/16/EG , 97/23/EG , 98/34/EG , 2004/22/EG , 2007/23/EG , 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl 2012/L 316 (EU-Verordnung über Normung). den Rechtsrahmen für Normung, die eine der Formen der Selbstregulierung ist. Wohlgemerkt: den Rechtsrahmen, nicht die Rechtsgrundlage. Dieser Beitrag legt Rechtsgrundlagen und Rechtsrahmen der Normung dar und erörtert – darauf aufbauend – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen der regulierten Selbstregulierung.

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