Die "Regulierung von Selbstregulierung"1) wurde in Österreich jüngst mit dem Normengesetz 20162) und einer Novelle des Elektrotechnikgesetzes3) verdichtet. Diese Rechtsakte bilden zusammen mit dem WTO-Abkommen über technische Handelshemmnisse4) und der EU-Verordnung über Normung5) den Rechtsrahmen für Normung, die eine der Formen der Selbstregulierung ist. Wohlgemerkt: den Rechtsrahmen, nicht die Rechtsgrundlage. Dieser Beitrag legt Rechtsgrundlagen und Rechtsrahmen der Normung dar und erörtert – darauf aufbauend – Notwendigkeiten, Möglichkeiten und Grenzen der regulierten Selbstregulierung.