In der deutschen Literatur wurde der Fall der "Weservertiefung", der zur Auslegung des Verschlechterungsverbotes der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) durch das Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 1) führte, als "die Mutter aller Wasserrechtsfälle" bezeichnet. 2) Die Auseinandersetzung um den Fall "Schwarze Sulm" in der Steiermark könnte ein ähnliches Prädikat für Österreich verdienen, da sich um dieses geplante Wasserkraftwerk eine Vielzahl unterschiedlichster rechtlicher Auseinandersetzungen entsponnen hat, an deren Ende nun eine wesentliche Aussage des EuGH zur Auslegung des Ausnahmetatbestandes des Art 4 Abs 7 WRRL mit Bedeutung für künftige Bewilligungsverfahren steht. Außerdem ergingen im Gefolge des EuGH-Urteils zwei Entscheidungen des VwGH, mit denen die rechtliche Auseinandersetzung um das Wasserkraftwerk nun ein (vorläufiges?) 3) Ende gefunden haben dürfte.