Die Finanzmiseren in Salzburg und Kärnten werfen neue Verfassungsfragen in Bezug auf die Privatwirtschaftsverwaltung auf. Der Beitrag analysiert die in der Lehre umstrittenen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Rechts- und Insolvenzfähigkeit von Bundesländern. Dabei wird eine verfassungsrechtliche Einschränkung der Rechtsfähigkeit von Bundesländern abgelehnt und für eine Unterscheidung von Rechtsfähigkeit und Handlungsfreiheit der öffentlichen Hand plädiert. Sodann wird die Insolvenzfähigkeit von Bundesländern bejaht, die Eignung der derzeitigen Insolvenzordnung für einen möglichen Länderbankrott jedoch bezweifelt und eine entsprechende gesetzliche Anpassung gefordert.