Die Verbindungen zwischen Umwelt- und Wirtschaftsrecht sind ambivalent. Umweltrecht speist sich aus mehreren Quellen, eine ist das Wirtschaftsrecht. Als Lehr- und Forschungsgebiet hat das Umweltrecht nach kurzer Adoleszenz die Selbständigkeit erreicht. Das Umweltrecht entwickelt sich eruptiv weiter, wobei sich das Aktionszentrum innerhalb der vier Ebenen der Rechtsetzung immer mehr auf die supranationale und internationale verlagert. Dennoch bleibt das Umweltrecht immer auch ein Teil des Wirtschaftsrechts und erfüllt die Aufgabe des Ausgleichs zwischen Wirtschafts- und Umweltinteressen.