Der Konsum elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten) – das sogenannte "Dampfen" – ist in den letzten Jahren regelrecht zum Trend geworden. Dies zeigt nicht zuletzt der Anstieg der Absatzzahlen. 1) Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung gab es sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene Bestrebungen, den E-Zigarettenkonsum zu regulieren. Einer dieser Versuche war die durch BGBl I 105/2014 im Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) vorgesehene Monopolisierung des Vertriebs von E-Zigaretten. Dieser Versuch scheiterte allerdings bereits vor Inkrafttreten an einem Erkenntnis des VfGH vom 3. Juli 2015. 2) Im Folgenden werden – aus Anlass und unter Berücksichtigung dieses Judikats – die unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einer Monopolisierung des Vertriebs von E-Zigaretten näher dargelegt. Dabei wird zumindest punktuell auch das "allgemeine" Tabakmonopol auf seine Übereinstimmung mit diesen Rahmenbedingungen überprüft.

