Gebotszonen als einheitliche Stromhandelsregionen bestimmen nach wie vor in geografischer Hinsicht den Elektrizitätsbinnenmarkt. Aufgrund aktueller Entwicklungen im Hinblick auf die einheitliche Kapazitätszone zwischen Österreich und Deutschland haben Fragen der Gebotszonenfestlegung verstärkte Aufmerksamkeit erfahren.1) Gleichzeitig wurde im letzten Jahr eine Neufassung der Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement von der Europäischen Kommission beschlossen.2) Beides liefert den Anstoß, die Regelung der Gebotszonen im Europäischen Elektrizitätsbinnenmarkt zu untersuchen.

