Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Erkenntnis des VfGH, mit dem dieser das gesamte HaaSanG, das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG, rückwirkend behoben hat. Damit hat der Gerichtshof einen Schulden- und Haftungsschnitt für bestimmte Nachranggläubiger und Gesellschafter auf der Grundlage dieses Gesetzes verhindert. Für das Lösen des Problems der Landeshaftungen, die Kärnten in die Insolvenz treiben könnten, wurden nach dem Erkenntnis neue Wege eingeschlagen. Die Entwicklungen sind im Gange.

