Das moderne Wirtschaftsstrafrecht bietet ein weitgefächertes – in diesem Beitrag streiflichtartig skizziertes – Bild: Dieses umfasst den Bereich der vielgestaltigen – durch wirtschaftliche Aktivitäten ausgelösten – Verletzungen/Gefährdungen der Schutzgüter Leib und Leben (samt Gemeingefährdungstatbeständen und Umweltdelikten) genauso wie Vermögensstraftaten unter Einschluss der Korruptionsdelikte und das weite Feld des wirtschaftsbezogenen Nebenstrafrechts. Der Ultima-Ratio-Charakter des (Wirtschafts-)Strafrechts hat dabei in der aktuellen Neuregelung des Untreuetatbestands und der Bilanzdelikte ("StGB 2015") deutlichen Ausdruck gefunden. Untreue und Korruption erscheinen deshalb sachlich miteinander verwoben, weil es in beiden Normenbereichen um das Verhalten des Repräsentanten eines Prinzipals geht, dessen missbräuchliche Vertretungshandlungen (Untreue, im hoheitlichen Bereich: Amtsmissbrauch) durch persönliche Sondervorteile motiviert sind. Einen großen aktuellen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts bildet in der Rechtspraxis zudem – teilweise verwoben mit Fragen des VbVG – die "strafrechtliche Compliance". Für Wirtschaftsstrafverfahren bestehen organisatorische Sonderregeln und im Übrigen punktuelle – auf Erhöhung der Aufdeckungswahrscheinlichkeit und Abschreckung gerichtete – Spezialbestimmungen (§ 209a und b StPO sowie die neue – anonyme – Whistleblower-Hotline).

