Die Förderung erneuerbarer Energien ist bekanntlich eines der Hauptanliegen der europäischen Energiepolitik. Europaweit sind in Anlehnung an das unionsrechtliche beihilferechtliche Regime verschiedenste Systeme zur Förderung erneuerbarer Energien etabliert worden, wobei insbesondere dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seinen verschiedenen Fassungen besonderes Augenmerk gilt. Das deutsche EEG wurde in der Vergangenheit mehrfachen Überarbeitungen unterzogen. Erst kürzlich erging eine weitgehende Reform dieses Gesetzes, welche durch die – nahezu zeitgleich vorgenommene – Überarbeitung der relevanten europarechtlichen Bestimmungen bedingt war.

