Das Energieeffizienzgesetz sieht eine Übertragung von Energieeinsparmaßnahmen "gemäß den Bestimmungen des Zivilrechts" vor. Viele Fragen sind dabei vom Gesetzgeber nicht geklärt. Die Autoren bemühen sich um systemgerechte Lösungen, die sowohl die Vorgaben des EEffG beachten als auch den Strukturen des Zivilrechts entsprechen.

