Das Standardwerk des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts liegt in komplett überarbeiteter Fassung vor. Notwendig wurde dies aufgrund der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit, die seit 01.01.2014 in Kraft ist. Zugrunde gelegt wurde diese Veränderung durch die B-VG Nov I 51/2012 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle), die sich erst nach mehrmaligen Anläufen des Parlaments ergab. Damit wurde die Bedeutung der Verwaltung hervorgehoben und ihr Verfahren im System der Verfassung stark verändert.

