Das Revisionsverfahren bildet seit 1. Jänner 2014 den Kern der Zuständigkeiten des VwGH. Die Rolle der Revision und damit die Rolle des VwGH im Gefüge der neu organisierten Verwaltungsgerichtsbarkeit hängt entscheidend von der Regelung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG und ihrer Anwendung durch den VwGH ab. Der Beitrag untersucht ausgewählte Aspekte dieser Zugangsschranke im Licht der bislang vorliegenden Rechtsprechung des VwGH.

