Der vorliegende Beitrag geht der Nachfolge in wasserpolizeiliche Instandsetzungsaufträge gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG nach. Ausgangspunkt der Betrachtung bildet die rezente Rechtsprechung des VwGH zu öffentlich-rechtlichen Auswirkungen gesellschaftsrechtlicher Gesamtrechtsnachfolge. Darauf aufbauend soll ein alternativer Lösungsweg unter Zugrundelegung der dinglichen Wirkung sachbezogener Rechte und Pflichten aufgezeigt werden.1)

