Die am 1. Jänner 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und die dazu ergangenen Ausführungsgesetze haben es notwendig gemacht, die Verfahrensbestimmungen weitreichend zu verändern. Durch die Neueinrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben aber die Verwaltungsverfahrensgesetze nichts an Bedeutung verloren. Sie stellen nämlich sowohl für die Verwaltungsbehörden aus auch für die Verwaltungsgerichte die zentrale Verfahrensvorschrift dar.

