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Unmittelbare Anwendbarkeit der Anlegerentschädigungsrichtlinie?

BeiträgeBernhard Raschauer, Nicolas Raschauer*)*)Die Autoren danken Mag. Georg Granner LL. B. für die Mitwirkung und Diskussion.ÖZW 2014, 2 Heft 1 v. 15.1.2014

Der OGH hat in rezenten Entscheidungen den Standpunkt entwickelt, dass bestimmte Ausnahmen von der in Österreich eingerichteten Anlegerentschädigung aufgrund unmittelbarer Anwendung von EU-Richtlinien unangewendet zu bleiben haben. Diesem Ansatz ist allerdings aus sachlichen und methodischen Gründen nicht zu folgen.

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