Nach einer Sanierung illegaler 24-Stunden-Betreuungsverhältnisse mit überwiegend ausländischen Betreuungskräften durch den Gesetzgeber mit einem Pflegeübergangs- und Pflegeverfassungsgesetz wurden schließlich mit dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG 2007) und Änderungen der Gewerbeordnung (GewO) sowie einschlägigen Verordnungen die Voraussetzungen für eine legale 24-Stunden-Betreuung geschaffen. Mit Novellen zum Bundespflegegeldgesetz wurden Förderungen für diese Betreuungsart beschlossen. Ein Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz sowie eine Novellierung des Ärztegesetzes sehen eine Delegation von pflegerischen oder ärztlichen Handlungen an die Betreuungskräfte vor. Mit einer Novelle zur GewO wurde später eine zusätzliche Gewerbeberechtigung für die Organisation von Personenbetreuung eingeführt.In der Praxis wurde das Modell der selbständigen Personenbetreuung trotz geringerer Förderung bevorzugt, zumal den Pflegebedürftigen dabei keine zu beachtenden arbeits- oder sozialversicherungs- bzw abgabenrechtlichen Verpflichtungen treffen.

