Freiheitsentzug in überhitzten Räumen. Die möglichst vollständige Gewährleistung von Grundrechten darf nicht an mangelhaften sachlichen und/oder personellen Aufwendungen des Trägers der Einrichtung scheitern.
54 Ub 109/24v
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

