Anwaltshaftung: Verjährung des Entgelts für Pflegeleistungen. OGH: Die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einem Verlassenschaftsverfahren nach der Mutter der Mandantin umfasst auch den Hinweis auf eine mögliche Verjährung der Abgeltung von Pflegeleistungen, die - ohne deren Auftrag - zugunsten der geschäftsunfähigen Verstorbenen erbracht wurden. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit der Erbringung der jeweiligen Leistung zu laufen.